LICHT AN! – zur eigenen Sicherheit

Schifferstadt, den 6. September 2021

Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz unterstützt gemeinsame Aktion des städtischen Klimaschutzmanagers und des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten zum diesjährigen Stadtradeln

Schon gesehen? Seit dieser Woche stehen insgesamt 15 Räder mit quietschgelben Reifen und dem Kampagnen-Plakat „LICHT AN!“ im Stadtgebiet Schifferstadt. Der städtische Klimaschutzmanager Felix Herrmann möchte gemeinsam mit dem Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten Martin Moritz mit der Kampagne an die Radfahrer appellieren: „Schaltet das Licht ein – denn Fahrradfahren ohne Licht ist ein lebensgefährliches Risiko.“

Felix Herrmann weiß: „Gerade in den Wintermonaten sind Verkehrsteilnehmer auf dem Rad oftmals ohne Beleuchtung unterwegs. Sie gefährden dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.“ Mit der Aktion appellieren die beiden für mehr Licht und Sichtbarkeit im Dunkeln. Dies ist ein entscheidender Baustein für weniger Unfälle im Straßenverkehr.

Die Idee zur Aktion „LICHT AN!“ wurde im Norden Deutschlands, in Lüneburg, geboren. Da sie so einfach aber wirksam umzusetzen ist, haben sich die Verantwortlichen in Abstimmung mit der Verkehrswacht Lüneburg und der Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz entschieden, das Projekt auch in der Pfalz umzusetzen.

Neben einer guten Beleuchtung am Rad, tragen auch Warnwesten zur Sicherheit bei. Die reflektierenden Elemente strahlen das Licht exakt zur Lichtquelle zurück und machen den Träger auch noch in großen Entfernungen sichtbar. Auch zusätzliche Lichter und Leuchten an Taschen, Rucksäcken oder Fahrradhelmen sind hilfreich, um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein.

Die Aktion „LICHT AN!“ startet gemeinsam mit dem Stadtradeln 2021 und geht bis ins Frühjahr 2022, dem Ende der dunklen Jahreszeit. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit wurden für die Aktion Fundräder aus dem städtischen Fundus gewählt, für die sich keine Besitzer mehr gemeldet haben. So werden die Räder einer weiteren, sinnvollen Nutzung zugeführt.

Folgende Teile müssen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) an einem Fahrrad vorhanden und funktionstüchtig sein:

  • Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert)
  • Ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert)
  • Zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
  • Wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren
  • Eine helltönende Klingel
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen

Eltern sollten die Räder ihrer schulpflichtigen Kinder regelmäßig kontrollieren, lebenswichtige Funktionen wie Lichter und Bremsen müssen regelmäßig überprüft und nachgestellt werden.

Text und Bild: Felix Herrmann