Auch der Weihnachtsmann …

Ohne Licht gefährden Radfahrer*innen gerade in den Wintermonaten sich und andere.

Folgende Teile müssen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) an einem Fahrrad vorhanden und funktionstüchtig sein:

  • Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert)
  • Ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert)
  • Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
  • Wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren