Auch der Weihnachtsmann … 20.12.2022 Ohne Licht gefährden Radfahrer*innen gerade in den Wintermonaten sich und andere. Folgende Teile müssen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) an einem Fahrrad vorhanden und funktionstüchtig sein: Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert)Ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert)Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sindWahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren