Narren am Steuer

Die Kampagnen nehmen Fahrt auf, immer mehr Narren sind in Verkleidung unterwegs. Beim Autofahren darf diese aber das Sichtfeld oder die Bewegungsfähigkeit nicht einschränken.

Masken sind am Steuer verboten, um die Identifizierbarkeit nicht zu unterlaufen. § 23 (4) der StVO sagt: “Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.”

Tipp: In öffentlichen Verkehrsmitteln werden auch Clowns und Kängurus befördert.